"1. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnete als unentgeltlicher Vertreter einzusetzen." -3- 2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 12. Juni 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Jonas Steiner, Rechtsanwalt, Aarau, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 28. Juli 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.