7.3. Der Beschwerdeführer ist in einer angepassten Tätigkeit zu 100 % arbeitsfähig. Gemäss Akten arbeitete er bei diversen Unternehmen als (Industrie-)Lackierer und (nach erfolgter Umschulung) als Schweisser (VB 34). Er verfügt daher über Berufserfahrung aus verschiedenen Bereichen.