Es sei zudem mehrfach eine Infiltration mit Steroiden erfolgt, was keine Besserung gebracht habe (VB 111). Da die Schmerzen somit keine organische Ursache haben, ist das Kriterium nicht erfüllt. 5.4.6. Im Weiteren sind keine Hinweise auf eine ärztliche Fehlbehandlung aktenkundig, was vom Beschwerdeführer denn auch nicht in Abrede gestellt wird (Beschwerde S. 10).