5.4.4. Das Kriterium der ungewöhnlich langen Dauer der ärztlichen Behandlung setzt eine länger dauernde, kontinuierliche, mit einer gewissen Planmässigkeit auf die Verbesserung des Gesundheitszustandes gerichtete Behandlung des somatischen Leidens voraus (Urteil des Bundesgerichts 8C_647/2018 vom 16. Januar 2019 E. 5.3; vgl. BGE 140 V 356 E. 5.6.2 S. 366). Den Akten ist zu entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer am 22. Mai 2018 notfallmässig behandeln liess (VB 12). Am 25. Mai 2018, 30. November 2018, 16. September 2019 und am 17. November 2021 fanden sodann Eingriffe an der rechten Hand des Beschwerdeführers statt - 10 -