von Passholz in die Finger seiner rechten Hand geschnitten hatte (Urteil des Bundesgerichts 8C_394/2022 vom 8. November 2022 E. 5.2.1), bei einer Beeinträchtigung der Fingerkuppen durch ein rotierendes Messer eines Rasenmähers und anschliessend notwendiger Amputation des Endgliedes des linken Mittelfingers (Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts U 38/00 vom 7. Mai 2001) sowie bei der Abtrennung der Finger II-IV auf der Höhe der Mittelgelenke und des Fingers V auf der Höhe der Endphalanx durch ein Stahlseil beim Holzführen (Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts U 38/99 vom 7. Mai 2001 E. 2a).