Hand" vermieden werden. Sodann könnten Tätigkeiten auf Leitern und Gerüsten, bei denen eine intakte Festhaltefunktion vorausgesetzt werde sowie Tätigkeiten mit besonderer Anforderung an die manuelle Geschicklichkeit der rechten Hand, nicht mehr durchgeführt werden (VB 304 S. 8 f.). 4.2. Die Beurteilung von Dr. med. C._____ vom 27. April 2022 sowie die von der Beschwerdegegnerin per 31. August 2022 vorgenommene Einstellung der vorübergehenden Leistungen werden vom rechtlich vertretenen Beschwerdeführer nicht gerügt (BGE 119 V 347 E. 1a S. 349 f.) und geben auch mit Blick auf die Akten zu keinen Beanstandungen Anlass.