4. 4.1. In medizinischer Hinsicht stützte sich die Beschwerdegegnerin im Wesentlichen auf die Beurteilung von Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates sowie Praktischer Arzt, Abteilung Versicherungsmedizin, vom 27. April 2022. Zusammengefasst führte dieser aus, es liege nunmehr ein medizinischer Endzustand vor. Von weiteren therapeutischen Massnahmen könne mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine namhafte Besserung des Gesundeitszustandes mehr erwartet werden. Der Beschwerdeführer sei Rechtshänder.