" 1. Der Einspracheentscheid der Suva vom 25. April 2023 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 100% zuzusprechen. 2. Es sei dem Versicherten eine angemessene Integritätsentschädigung unter Berücksichtigung der psychischen Unfallfolgen zuzusprechen. 3. Es sei dem Versicherten für das Einspracheverfahren der Kostenerlass mit dem unterzeichneten Anwalt als unentgeltlichem Rechtsbeistand zu bewilligen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin."