Am 10. August 2022 teilte sie dem Beschwerdeführer mit, sie stelle die vorübergehenden Leistungen per 31. August 2022 ein. Mit Verfügung vom 22. September 2022 sprach sie ihm sodann eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 11 % sowie eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 5 % zu. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 25. April 2023 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: