1. Der 1963 geborene Beschwerdeführer war als Fassadenmonteur tätig und daher bei der Beschwerdegegnerin gegen Unfallfolgen versichert. Am 22. Mai 2018 verletzte er sich bei der Arbeit, als er beim Durchsägen eines Blechs abrutschte und seine rechte Hand in eine Säge ("Flex") gezogen wurde. Die Beschwerdegegnerin erbrachte für dieses Ereignis in der Folge vorübergehende Leistungen. Am 10. August 2022 teilte sie dem Beschwerdeführer mit, sie stelle die vorübergehenden Leistungen per 31. August 2022 ein.