2.3. 2.3.1. Zwischen den Parteien ist unumstritten, dass die Dokumente zur Beschwerdevalidierung nach Merten nicht aktenkundig sind. Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, stützte sich in seinem psychiatrischen SMAB-Teilgutachten vom 6. Dezember 2022 auf die Ergebnisse dieser Testung. Diese hätten gezeigt, dass die Beschwerdeführerin eine klar erhöhte Zahl an Pseudobeschwerden angegeben habe, weshalb der entsprechende Wert deutlich oberhalb des empirisch ermittelten Grenzwertes für die Feststellung negativer Antwortverzerrung gelegen habe.