" 1. Die angefochtene Verfügung vom 26.04.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und die Sache sei an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, der Beschwerdeführerin sämtliche Akten im vorliegenden Fall, insbesondere auch die Beschwerdevalidierung nach Mertens, zukommen zu lassen. 3. Danach sei der Beschwerdeführerin eine erneute Frist von mindestens 30 Tagen zur Stellungnahme im vorliegenden Fall anzusetzen. -3- 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."