2. 2.1. Gegen diesen Entscheid erhob die Beschwerdeführerin am 24. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: " 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 24. April 2023 aufzuheben und es sei die mit Verfügung vom 12. September 2016 zugesprochene ganze Rente unverändert weiterhin auszurichten. 2. Eventualiter sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 24. April 2023 aufzuheben und zur Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt)."