Im Rahmen dieses Revisionsverfahrens liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin psychiatrisch-rheumatologisch begutachten. Gestützt auf das am 16. August 2021 erstattete Gutachten stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) mit Vorbescheid vom 16. März 2022 – unter Hinweis auf eine spätestens im Juli 2021 eingetretene erhebliche Verbesserung deren Gesundheitszustands – die Herabsetzung der bisherigen ganzen Invalidenrente auf eine Viertelsrente in Aussicht.