1. Der 1983 geborenen Beschwerdeführerin wurde auf entsprechende Anmeldung zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung (IV) hin von der IV-Stelle das Kantons Zürich mit Verfügungen vom 12. September und vom 10. Oktober 2016 eine ganze Invalidenrente mit Wirkung ab 1. Februar 2015 zugesprochen. Im Juni 2018 leitete die nunmehr zuständige Beschwerdegegnerin von Amtes wegen eine revisionsweise Überprüfung des Invalidenrentenanspruchs der Beschwerdeführerin ein. Im Rahmen dieses Revisionsverfahrens liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin psychiatrisch-rheumatologisch begutachten.