Aus gesamtmedizinischer Sicht hielten die Gutachter zusammenfassend fest, es erscheine lediglich möglich, dass das Ereignis vom 9. Januar 2020 die beklagten Beschwerden am rechten Ellenbogen ausgelöst habe. Wahrscheinlicher erscheine, dass eine chronische Überlastungsproblematik im Bereich des rechten Ellenbogens vorgelegen habe (VB 290, S. 16). Die rechtsseitige Epicondylitis radialis beziehungsweise im späteren Verlauf auch ulnaris sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf diese chronische Überlastungsproblematik zurückzuführen. Eine vorübergehende Akzentuierung durch das Ereignis vom 9. Januar 2020 erscheine zwar möglich, jedoch nicht überwiegend wahrscheinlich.