Die Abklärungsperson nahm dazu am 14. März 2023 Stellung und führte aus, die Beschwerdeführerin könne sich "kleine Sachen aufs Brot streichen". Es werde berücksichtigt, dass sie nichts zu trinken holen und sich nicht selbst schöpfen könne. Sie bediene sich von den Sachen, die auf dem Esstisch stehen. Es ergäbe sich keine Änderung der Einstufung (VB 272/1). In der (nach Berücksichtigung gewisser Einwände) korrigierten Version des FAKT-Abklärungsberichts (vgl. dazu Vermerk "FAKT wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens ersetzt" in VB 258 S. 1) ist noch immer eine Einschränkung der Stufe 2 mit einem Aufwand von 5 Minuten pro Tag zu entnehmen.