Die Beschwerdeführerin macht betreffend die Unterposition "1.3.1 Vorbereiten der Nahrungsaufnahme" geltend, die Beschwerdeführerin könne nahezu keine wesentlichen Teiltätigkeiten vornehmen, weshalb die Annahme der Stufe 2 als fehlerhaft erscheine (Beschwerde S. 8 f.). Darüber hinaus sei bei "1.4.3 Zahnpflege" unberücksichtigt geblieben, dass bei jedem Zähneputzen Zahnbürste und Zahnpasta vorbereitet werden müssten (Beschwerde S. 10). Ebenso sei bei der Position "1.1.3 An-/Ablegen Hilfsmittel" die Hilfe beim Anziehen des Korsetts unberücksichtigt geblieben (Beschwerde S. 7 f.).