2.5. Auf telefonische Anfrage hin reichte die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 5. Dezember 2023 eine lesbare Version des (korrigierten) FAKT-Ab- klärungsberichts vom 26. August 2022 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist der mit Verfügung vom 18. April 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 273) zugesprochene Assistenzbeitrag der Beschwerdeführerin bzw. dessen Höhe.