Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, wurden der Beschwerdeführerin Rückfragen gestellt und die Abklärungsperson um Stellungnahme ersucht. Mit Verfügung vom 18. April 2023 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin einen Assistenzbeitrag von durchschnittlich Fr. 3'269.40 monatlich (2022) sowie durchschnittlich Fr. 3'347.90 monatlich bzw. Fr. 40'174.75 jährlich (2023) zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 18. April 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. Mai 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Verfügung vom 18. April 2023 aufzuheben.