Am 23. März 2022 ersuchte sie zudem um Ausrichtung eines Assistenzbeitrages. Die Beschwerdegegnerin nahm eine Abklärung an Ort und Stelle vor. Gestützt auf deren Ergebnisse stellte sie der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 1. November 2022 die Zusprache eines Assistenzbeitrags in der Höhe von maximal Fr. 30'826.60 (2022) bzw. Fr. 36'991.90 (2023) pro Jahr in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, wurden der Beschwerdeführerin Rückfragen gestellt und die Abklärungsperson um Stellungnahme ersucht.