In Anbetracht der Tatsache, dass sämtliche Vorbefunde zur ätiologischen Klärung einer potenziell vorliegenden Demenzentwicklung seitens der Psychiatrische Dienste Z._____ erhoben worden seien, sei es aus hiesiger Sicht medizinisch zweckmässig, die im Sinne eines entsprechend vollumfänglichen Procederes noch erforderlichen, wie vorab empfohlenen Erhebungen unter gleicher institutioneller Federführung abzuschliessen. Dabei wären insbesondere die Resultate der Liquordiagnostik mit Bestimmung von Amyloid- und Tau-Proteinen für den Ausschluss einer neurodegenerativen Genese – beispielsweise einer Alzheimer-Krankheit – von zentraler Bedeutung, weil im Frühstadium einer