Des Weiteren sollte die Durchführung einer neuropsychologischen Verlaufskontrolle, inklusive Anwendung standardisierter Verfahren zur Beschwerdevalidierung, in Erwägung gezogen werden. In Anbetracht der Tatsache, dass sämtliche Vorbefunde zur ätiologischen Klärung einer potenziell vorliegenden Demenzentwicklung seitens der Psychiatrische Dienste Z._____ erhoben worden seien, sei es aus hiesiger Sicht medizinisch zweckmässig, die im Sinne eines entsprechend vollumfänglichen Procederes noch erforderlichen, wie vorab empfohlenen Erhebungen unter gleicher institutioneller Federführung abzuschliessen.