Demenzdiagnostik bleibe jedoch eine neurologische Statusbestimmung mit dezidiertem Einschluss liquordiagnostischer Massnahmen indiziert. Des Weiteren sollte die Durchführung einer neuropsychologischen Verlaufskontrolle, inklusive Anwendung standardisierter Verfahren zur Beschwerdevalidierung, in Erwägung gezogen werden.