4.4. Schliesslich wurde die SMAB mit einem bidisziplinären (psychiatrisch, internistisch) Folgegutachten beauftragt. Im SMAB-Folgegutachten vom 14. September 2022 wurden keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 226.1 S. 6). Die Gutachter führten aus, es liessen sich aktuell weder im allgemein-internistischen Bewertungsmassstab noch aus isoliert klinischer Beurteilungsperspektive des psychiatrischen Fachgebietes Limitierungen mit Relevanz für die Arbeitsfähigkeit ermitteln.