Aus gutachterlicher Sicht sei die zeitnahe Durchführung einer differenzierten Demenzdiagnostik im diesbezüglich erweiterten Spektrum des vollstationären Rahmens einer entsprechend spezialisierten Fachklinik medizinisch dringlich indiziert. Insbesondere sollten ergänzend neuropsychologische sowie nochmals aktualisierte neurologische respektive internistische Statuserhebungen unter Einschluss bild- bzw. labordiagnostischer Massnahmen erfolgen (VB 174.1 S. 13 f.).