Im SMAB-Gutachten vom 21. März 2019 wurden keine Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gestellt. Das neuropathische Schmerzsyndrom, die chronischen Schwindelbeschwerden und die beidseitige mittelgradige sensorineurale Schwerhörigkeit seien ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 127.1 S. 5). In der bisherigen Tätigkeit -6- und einer leidensangepassten Tätigkeit sei die Arbeitsfähigkeit zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt gewesen (VB 127.1 S. 6). Zu den Ohnmachtsanfällen und dem Schwindel führten die Gutachter aus, es werde eine psychogene Ursache vermutet (vgl. VB 127.1 S. 7).