4.2. Im Nachgang zum Urteil VBE.2017.887 vom 17. September 2018 (VB 113), mit welchem das Versicherungsgericht die Sache vor dem Hintergrund von Schwindel- und Ohnmachtsanfällen, die während des vom Beschwerdeführer ab dem 14. August 2017 absolvierten Arbeitstrainings aufgetreten waren, zu weiteren diesbezüglichen Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen hatte, veranlasste diese eine bidisziplinäre (neurologisch, oto-rhino-laryngologisch) Begutachtung bei der SMAB. Im SMAB-Gutachten vom 21. März 2019 wurden keine Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gestellt.