2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 28. Juli 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Mit Eingabe vom 16. August 2023 verzichtete diese auf eine Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 17. April 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 242) die Rente des Beschwerdeführers zu Recht per Ende November 2017 revisionsweise aufgehoben hat. -4-