2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 17. April 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. Mai 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung vom 17. April 2023 sei aufzuheben. 2. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde sei wiederherzustellen und die Beschwerdegegnerin sei für die Dauer des Verfahrens zu verpflichten und anzuweisen, dem Beschwerdeführer die aktuell geltende ganze IV-Rente auszurichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin". 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 26. Juli 2023 die Abweisung der Beschwerde.