1.4. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer in der Folge bidisziplinär (neurologisch und oto-rhino-laryngologisch) begutachten (Gutachten der Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG Bern [SMAB] vom 21. März 2019). Mit Vorbescheid vom 3. Juli 2019 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die revisionsweise Aufhebung der Invalidenrente in Aussicht. Nach Rücksprachen mit dem RAD wurde der Beschwerdeführer zudem psychiatrisch begutachtet (psychiatrisches SMAB-Gutachten vom -3-