1.3. Im Rahmen der im Jahr 2014 von Amtes wegen eingeleiteten Revision veranlasste die Beschwerdegegnerin eine polydisziplinäre Begutachtung bei der ABI Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel (ABI; Gutachten vom 15. Dezember 2015). Mit Vorbescheid vom 7. November 2016 stellte die Beschwerdegegnerin die Einstellung der Rente in Aussicht. Nach Einwänden des Beschwerdeführers gewährte die Beschwerdegegnerin diesem mit Mitteilung vom 28. Februar 2017 Kostengutsprache für ein Arbeitstraining.