vgl. auch die Tabelle T18, Monatlicher Bruttolohn nach Beschäftigungsgrad, beruflicher Stellung und Geschlecht, des Jahres 2020). Das Alterssegment ab 40 Jahren wirkt sich bei Frauen in Stellen ohne Kaderfunktion sodann gar eher lohnerhöhend aus (Urteil des Bundesgerichts 8C_558/2017 vom 1. Februar 2018 E. 5.3.2 mit Hinweisen; vgl. die Tabelle TA9, Monatlicher Bruttolohn nach Lebensalter, beruflicher Stellung und Geschlecht, des Jahres 2020). Weitere Gründe, welche einen Abzug zu rechtfertigen vermöchten, sind nicht aktenkundig.