7.3.2. Da die Beschwerdeführerin keine ihr zumutbare Erwerbstätigkeit mehr aufgenommen hat, ist das Invalideneinkommen gestützt auf die LSE-Tabelle TA1 des Jahres 2020, Total, Kompetenzniveau 1, Frauen, zu berechnen und beläuft sich unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit, der Lohnentwicklung bis 2021 sowie einer 80%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit auf Fr. 43'072.00 (Fr. 4'276.00 x 12 x 41.7/40 x 108.6/107.9 x 0.8).