kungen auf die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin beigemessen werden können. So verwies sie auf das Körpergewicht, welches abgenommen und sich zwischenzeitlich normalisiert habe, weshalb auch das Wirbelsäulensyndrom sowie die Fuss- und Kniebeschwerden nicht mehr im Vordergrund stünden. Keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit habe auch das Lipödem und auch eine eingeschränkte Pumpfunktion oder eine Einschränkung der kardiologischen Leistungsfähigkeit habe nicht festgestellt werden können (VB 79 S. 5 f.).