3. Der angefochtenen Verfügung lag im Wesentlichen die Stellungnahme der RAD-Ärztin Dr. med. B._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, vom 21. September 2022, zugrunde. Diese führte zusammengefasst aus, bei den Abklärungen im Jahr 2009 sei unter Berücksichtigung der Adipositas, der Wirbelsäulen-, Fuss- und Kniebeschwerden, der psychischen Beschwerden sowie der Herzproblematik eine 80%ige Arbeitsfähigkeit attestiert worden. Inzwischen habe das Körpergewicht insbesondere durch bariatrische Massnahmen gesenkt, zwischenzeitlich gar normalisiert werden können. Allerdings gebe es auch immer wieder "Anstiege".