" 1. Die angefochtene Verfügung vom 21.04.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine Invalidenrente, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur ordnungsgemässen Abklärung des Sachverhalts, insbesondere zur Einholung eines polydisziplinären Gutachtens, zurückzuweisen 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." Zudem beantragte die Beschwerdeführerin die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege.