1.2. Am 24. Februar 2021 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin nahm in der Folge Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren lehnte sie das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 21. April 2023 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 23. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: