20. Januar 2021). Nach Rücksprachen mit dem RAD, dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 1. Dezember 2022 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 1. Dezember 2022 sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.