3.3. Es verhält sich damit so, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des EGMR-Ur- teils 78630/12 Beeler gegen die Schweiz vom 11. Oktober 2022 noch kein rechtsbeständiger Entscheid die Einstellung der Witwerrente des Beschwerdeführers per 31. März 2022 betreffend vorlag. Dass die Beschwerdegegnerin darüber später mit Verfügung vom 17. Januar 2023 beziehungsweise Einspracheentscheid vom 21. April 2023 formal rechtsgenüglich entschied, vermag an diesem Umstand nichts zu ändern. Das EGMR-Urteil 78630/12 Beeler gegen die Schweiz vom 11. Oktober 2022 ist damit hier beachtlich, zumal die Anwendung neuer Rechtsprechung auf alle im Zeitpunkt der Praxisänderung noch nicht erledigten Fälle einem