2.2. Mit Urteil 78630/12 Beeler gegen die Schweiz vom 11. Oktober 2022 entschied die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass durch Art. 24 Abs. 2 AHVG Witwer diskriminiert werden, indem ihre Hinterlassenenrente – anders als jene von Witwen – mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes erlischt. Der EGMR stellte in diesem Zusammenhang eine Verletzung von Art. 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.