2.2. Mit Vernehmlassung vom 11. August 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 21. April 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 1) die bisherige Witwerrente des Beschwerdeführers zu Recht per 31. März 2022 eingestellt hat. -3-