6.4. Die Beschwerdeführerin wendet zu Recht ein, dass das Invalideneinkommen gestützt auf die LSE 2020 zu ermitteln gewesen wäre, denn die Tabelle TA1 des Jahres 2020 wurde im Jahr 2022 und somit vor Verfügungserlass publiziert (vgl. diesbezüglich Urteil des Bundesgerichts 8C_202/2021 vom 17. Dezember 2021 E. 6.2.2).