Dagegen bringt die Beschwerdeführerin vor, sie habe während 20 Jahren drei Teilzeitstellen gesamthaft in einem 100%-Pensum ausgeübt. Die dritte Teilzeitstelle habe sie im Jahr 2017 aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben und fortan nur noch in einem 80%-Pensum gearbeitet. Die Beschwerdegegnerin wäre daher gehalten gewesen, die nach der Aufgabe der dritten Teilzeitstelle erzielten Einkommen auf ein 100%-Pensum aufzurechnen. Des Weiteren hätte sie eine Parallelisierung prüfen müssen. Bei der Ermittlung des Invalideneinkommens habe die Beschwerdegegnerin betreffend das Jahr 2020 sodann fälschlicherweise auf die LSE 2018 statt auf die aktuellere LSE 2020 abgestellt (Beschwerde S. 7).