Das Valideneinkommen errechnete sie gestützt auf den Durchschnittswert der von der Beschwerdeführerin in den Jahren 2014 bis 2018 erzielten Jahreseinkommen und berücksichtigte dabei die Lohnentwicklung bis 2020 bzw. bis 2021. Das Invalideneinkommen berechnete sie für das Jahr 2020 gestützt auf die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundeamtes für Statistik (BfS) des Jahres 2018 unter Miteinbezug der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit sowie der Lohnentwicklung bis -9-