Zwingende Voraussetzung für die Beweistauglichkeit eines polydisziplinären Gutachtens ist dies jedoch nicht (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_207/2021 vom 25. August 2021 E. 4.3.1 mit Hinweis auf Urteil des Bundesgerichts 8C_323/2007 vom 25. Februar 2008 E. 4.3.2 mit weiteren Hinweisen). Das entsprechende Vorbringen der Beschwerdeführerin vermag das SMAB-Gutachten daher nicht in Zweifel zu ziehen. -6-