Aus psychiatrischer Sicht sollten eine reduzierte Flexibilität und Umstellungsfähigkeit sowie eine reduzierte Fähigkeit, hochkonzentriert oder unter Zeitdruck zu arbeiten, berücksichtigt werden. Mit Auftreten der Symptome und der Arbeitsunfähigkeit am 22. Oktober 2019 und spätestens nach der am 6. Dezember 2019 notwendigen Bandscheibenoperation bestehe in der bisherigen Tätigkeit keine Arbeitsfähigkeit mehr. Auch in einer angepassten Tätigkeit sei die Arbeitsfähigkeit ab 22. Oktober 2019 und nach der Bandscheibenoperation am 6. Dezember 2019 für einen Zeitraum von 3 Monaten aufgehoben gewesen.