bestehe bei einer 20%igen Einschränkung aufgrund der psychischen Limitierungen im Rahmen der vorhandenen psychischen Beeinträchtigung, die auch mehrere Pausen berücksichtige, eine 80%ige Arbeitsfähigkeit im Rahmen eines zumutbaren Pensums von 8.5 Stunden pro Tag. Optimal angepasst sei eine körperlich leichte Tätigkeit in vorwiegend sitzender Körperposition mit der Möglichkeit selbst gewählter Positionswechsel und gelegentlichem Gehen oder Stehen, ohne kräftigen Gebrauch der rechten Hand, ohne Adduktion des rechten Daumens und ohne Unfallgefahr (häufiges Besteigen von Treppen, Leitern oder Gerüsten).