2.4. Mit Eingabe vom 5. Juli 2023 reichte die Beschwerdeführerin weitere medizinische Unterlagen ein. -3- 2.5. Am 15. August 2023 reichte die Beschwerdeführerin erneut medizinische Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 14. April 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 112) einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin zu Recht verneint hat.