In der nach Verfügungserlass erstellten Aktennotiz vom 22. Juni 2023 hielt der RAD-Arzt Dr. med. F._____ dazu lediglich fest, Dr. med. I._____ habe am 15. März 2023 einen wachen, adäquaten Patienten gesehen, der ein deutliches, schmerzgeplagtes, hinkendes Gangbild gezeigt habe und ohne Kraftverlust in den unteren Extremitäten ein Taubheitsgefühl im Bereich des rechten Fusses angegeben habe. Nach der Dekompression LWK 4/5 von rechts mit Undercutting von links vom 3. April 2023 wegen dortiger Recessusstenose und lumboradikulärem Reizsyndrom L5 rechts könne eine sechswöchige Arbeitsunfähigkeit nachvollzogen werden (VB 153).